Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 29.07.2026

Küchenfuchs Handels GmbH & Co. KG
Otto-Schill-Straße 1
04109 Leipzig

1. Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum des Verkäufers. Der Käufer hat die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren pfleglich zu behandeln. Jeder Standortwechsel und Eingriffe Dritter, insbesondere Pfändungen, sind dem Verkäufer unverzüglich mitzuteilen, bei Pfändungen unter Beifügung des Pfändungsprotokolls.

2. Änderungsvorbehalt

Serienmäßig hergestellte Möbel werden nach Muster oder Abbildung verkauft. Es besteht kein Anspruch auf Lieferung der Ausstellungsstücke, es sei denn, dass bei Vertragsabschluss eine anderweitige Vereinbarung erfolgt ist. Handelsübliche und zumutbare Farb- und Maserabweichungen bei Holzoberflächen bleiben vorbehalten.

3. Lieferfrist und Lieferverzug

Kann der Verkäufer eine vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten, kann der Käufer dem Verkäufer eine angemessene Nachfrist setzen. Die Fristsetzung bedarf der Textform (z. B. Brief oder E-Mail). Im Falle einer kalendermäßig bestimmt vereinbarten Lieferfrist beginnt die Nachfrist mit deren Ablauf. Liefert der Verkäufer bis zum Ablauf der gesetzten Nachfrist nicht, ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

Vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen im Geschäftsbetrieb des Verkäufers oder bei dessen Vorlieferanten, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen (z. B. höhere Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen), verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Störung. Der Verkäufer wird den Käufer über das Vorliegen einer solchen Störung unverzüglich informieren. Dauert die Störung länger als zwei Monate an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist in Textform vom Vertrag zurückzutreten.

Sind nur Einzelelemente der Küche bzw. des Gesamtauftrags von der verspäteten Lieferung betroffen, beschränkt sich das Rücktrittsrecht des Käufers grundsätzlich auf diese Einzelelemente. Dies gilt jedoch nicht, wenn der Käufer an einer Teillieferung kein Interesse hat, ihm der Teilrücktritt unzumutbar ist oder die verbleibenden Elemente der Küche ohne das fehlende Teil nicht sinnvoll genutzt werden können. In diesen Fällen ist der Käufer zum Rücktritt vom gesamten Vertrag berechtigt.

Die gesetzlichen Bestimmungen in Bezug auf Schadensersatz wegen Pflichtverletzung bleiben unberührt.

4. Montage

Soweit die Erstellung des Aufmaßes in einem Rohbau stattfindet, werden in die Planung 1,5 cm Putzstärke zzgl. ggf. der Fliesenstärke in die Wand einberechnet. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass dieser Wert beim Verputzen der Wände nicht überschritten wird. Soweit diese Werte überschritten werden, ist der Verkäufer umgehend zu informieren. Der Käufer hat die Möglichkeit, die neuen Maße dem Verkäufer in Textform mitzuteilen oder den Verkäufer zur erneuten Aufmaßnahme einzubestellen. Die Kosten dafür trägt der Käufer.

Der Verkäufer hat generell bauliche Veränderungen nach Aufmaßnahme nicht zu vertreten. Führen veränderte Raummaße zu einer Lieferverzögerung, hat der Verkäufer dafür nicht einzustehen, soweit die Lieferverzögerung sich aus einer erforderlich gewordenen Neubestellung ergibt.

Die Mitarbeiter oder Subunternehmer des Verkäufers sind nicht befugt, Arbeiten auszuführen, die über die vereinbarte Lieferung, Aufstellung oder Montage der Ware hinausgehen. Werden dennoch solche Arbeiten durchgeführt, ist Auftragnehmer nicht der Verkäufer, sondern der jeweilige Mitarbeiter oder Subunternehmer.

Soweit der Käufer ohne Rücksprache mit dem Verkäufer einen anderen Aufbau/eine andere Montage als vom Verkäufer geplant vornimmt oder vornehmen lässt, trägt er insoweit das Risiko.

5. Gefahrübergang

Die Gefahr, trotz Verlust oder Beschädigung der Ware den Kaufpreis zahlen zu müssen, geht mit der Übergabe der Ware auf den Käufer über.

6. Unberechtigte Nichterfüllung von Abnahme- und Vertragspflichten

Verweigert der Käufer nach Abschluss des Vertrages unberechtigt die Abnahme der Ware oder kommt er seinen sonstigen Vertragserfüllungspflichten unberechtigt nicht nach, kann der Verkäufer dem Käufer in Textform (z. B. per E-Mail oder Brief) eine angemessene Frist zur Abnahme bzw. Vertragserfüllung setzen.

Verstreicht diese Frist ergebnislos, ist der Verkäufer berechtigt, Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, eine Schadensersatzpauschale in Höhe von 25 % des Netto-Bestellpreises zu fordern.

Dem Käufer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Verkäufer kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden als die Pauschale entstanden ist.

Dem Verkäufer bleibt das Recht vorbehalten, anstelle der Pauschale einen nachweisbar höheren Schaden geltend zu machen. Weitergehende gesetzliche Rechte des Verkäufers bleiben unberührt.

7. Rücktritt des Verkäufers

Der Verkäufer ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn der Hersteller die Produktion der bestellten Ware eingestellt hat, sofern dieser Umstand erst nach Vertragsschluss eingetreten ist, der Verkäufer die Nichtbelieferung nicht zu vertreten hat und er nachweist, sich vergeblich um die Beschaffung gleichartiger Ersatzware bemüht zu haben. Über diese Umstände hat der Verkäufer den Käufer unverzüglich zu benachrichtigen.

Der Verkäufer ist ferner zum Rücktritt berechtigt, wenn der Käufer über seine Kreditwürdigkeit unrichtige Angaben gemacht hat, seine Zahlungen eingestellt hat oder über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde, es sei denn, der Käufer leistet unverzüglich Vorauskasse oder ausreichende Sicherheit.

8. Warenrücknahme

Im Falle eines berechtigten Rücktritts und der Rücknahme der gelieferten Ware hat der Verkäufer Anspruch auf Ausgleich für Aufwendungen, Gebrauchsüberlassung und Wertminderung nach den gesetzlichen Vorschriften. Die Aufwendungen des Verkäufers umfassen unter anderem die Kosten für den Transport und die Montage.

9. Sachmängelregelung

Es gelten die gesetzlichen Vorschriften für die Rechte des Käufers bei Sach- und Rechtsmängeln, soweit nachfolgend nichts anderes vereinbart ist.

Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Verkäufers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ebenso haftet der Verkäufer unbeschränkt für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung sowie auf Arglist beruhen, ferner bei der Übernahme einer Garantie sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.

Bei einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sogenannter Kardinalpflichten) ist die Haftung des Verkäufers auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertrauen darf.

Im Übrigen ist die Haftung des Verkäufers für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.

10. Zahlung

Der Kaufpreis wird vorbehaltlich einer kürzeren Zahlungsfrist auf der Rechnung spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum fällig. Leistet der Käufer nicht fristgemäß, kommt er nach den gesetzlichen Vorschriften in Verzug.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Ist der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist der Sitz des Verkäufers ausschließlicher Gerichtsstand. Hat der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, verlegt er nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Verkäufers.

12. Rechtswahl

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.